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Dem TDG unterliegt es sicher nicht... - wenn schon dem TMG.
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Jo, hast recht. Das ist die Macht der Gewohnheit.....
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Mit Passwortabfrage ist es nicht mehr öffentlich
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Stimmt auch, aber nur dann, wenn das Passwort nicht öffentlich zugänglich ist. Sonst macht die Sache keinen Sinn, da diese Abfrage dann nicht alle "unerwüschten" Besucher davon abhält, sich doch in den "geschützten" Bereich zu begeben.
In dem Moment stellt es wieder eine öffentlich zugängliche Dienstleistung dar - ob kostenpflichtig oder nicht, spielt ja keine Rolle!