über die Haftpflicht wäre es möglich, wenn Du jemanden findest, der den Schaden auf sich nehmen möchte:
Ggf. Dein Freund (darf natürlich nicht bei Dir mitversichert sein, sondern braucht seine eigene Versicherung). Folgendes Szenario wäre vorstellbar:
Kleidung und Handtuch liegen auf einem Stuhl dicht bei der Wanne, Freund greift nach den Sachen, sieht das handy nicht, welches direkt in die Wanne zu Dir plumst, als er seine Sachen hoch hob.
Letztlich ists egal, was Du der Versicherung schreibst, vermeide aber dringlich die Formulierung, Du hättest es ihm geliehen, zum telefonieren gegeben o.ä.! Denn dann ist die Versicherung leistungsfrei!
So oder so, wirst Du das Gerät einschicken müssen, die werden es durchchecken und danach regulieren. Da es aber ein Neugerät ist, wirst Du nicht mit erheblichen Abzügen rechnen müssen (mit max 10% des Neupreises kannst Du hierbei rechnen, auch wenn es nur einen Tag alt war - aber auch das kannste mit Nachdruck noch senken

) - denn den Neupreis bekommste nie, weil der Schädiger dem Gesetze nach nur zum Ersatz gleicher Art und Güte verpflichtet ist.
Hoffe ich konnte helfen. Doch das, was Dir hierbei vorschwebt nennt sich Versicherungsbetrug