kann man so nicht im Raum stehen lassen....
Da gibt es völlig unterschiedliche Auslegungen unserer Gerichte!
Einerseits ist jemand, der sein WLAN nicht gegen unbefugte Nutzung absichert schon dafür verantwortlich, andererseits ist das Verwenden fremder Netze auch dann nicht zwangsläufig erlaubt, wenn diese Netze (versehentlich oder unwissend) nicht abgesichert wurden.
In letzter Konsequenz ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass er nur solche Netze verwendet, für die er auch berechtigt ist -> sprich öffentliche Hotspots, die als solche auch vorgesehen sind.
(Und die Nutzer sind meistens in der Lage, solche Hotspots von privaten Netzen zu unterscheiden!)
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