Wichtig! BGH Urteil zu Internetbestellungen

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Alt 22.07.2010, 07:56 Wichtig! BGH Urteil zu Internetbestellungen #1
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Standard Wichtig! BGH Urteil zu Internetbestellungen

Internetbestellungen: Porto zurück bei Rückgabe der Artikel

Wer im Internet bestellte Waren zurücksendet, muss neben dem Kaufpreis für das Produkt auch die gezahlten Versandkosten zurückerstattet bekommen. Dies hat nun der Bundesgerichtshof geurteilt, der damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes reagiert.
Ein Händler hatte einem Kunden einen Versandkostenanteil von 4,95 Euro pro Bestellung in Rechnung gestellt, der auch bezahlt werden sollte, wenn die bestellte Ware zurückgegeben wird. Der BGH entschied (Urteil vom 7.Juli 2010, Az VIII ZR 268/07):
Wer trotz Rückgaberecht den Versand bezahlen muss, soll dadurch nur von der Ausübung dieses Rechts abgehalten werden. Deshalb müssen Verkäufer so genannter Fernabsatzgeschäfte, die unter anderem im Internet getägigt werden, auch die Versandkosten zurückerstatten.

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Alt 22.07.2010, 08:26 Wichtig! BGH Urteil zu Internetbestellungen #2
Nix dA! NICH MIT LEO!
 
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Standard AW: Wichtig! BGH Urteil zu Internetbestellungen

na super- dann bekommt man ja noch öfter rückläufer aus "Test & Choice"- Käufen als neuware angedreht... ganz toll!
wenn die konsequent wären müssten die Besitzer von Ladengeschäften einem dann auch die Fahrt- und parkkosten erstatten beim Einkauf/Umtausch in der stadt.

Kundenschutz gut und schön - nur leider haben die die Rechnung mal wieder ohne den leider allzu oft gewissenlosen"Geiz-ist-geil-und-begrabbeln-und-ausprobieren-möchte-ich-auch-gefälligst"- Kunden gemacht.

bin egtl ein großer Fan unseres BGH's, aber da wurde eindeutig am ehrlichen Kunden mit fester kaufabsicht vorbeientschieden. Ein echtes DAK- Gesetz (dümmster anzunehmender Konsument), nach Vorbild amerikanischer DAK Rechtsprechung.
Man hätte wenigstens differenizeren müssen zwischen defekt/ falschlieferung und bloßem "in Augenschein-nehmen"

Letztenendes werden genau diese Kosten wieder auf die internetpreise (also den kunden) aufgeschlagen, Kaufleute sind ja nich doof.
.... So wird echte neuware zu rarem Gut.
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RB

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