Wichtig! BGH Urteil zu Internetbestellungen Internetbestellungen: Porto zurück bei Rückgabe der Artikel
Wer im Internet bestellte Waren zurücksendet, muss neben dem Kaufpreis für das Produkt auch die gezahlten Versandkosten zurückerstattet bekommen. Dies hat nun der Bundesgerichtshof geurteilt, der damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes reagiert.
Ein Händler hatte einem Kunden einen Versandkostenanteil von 4,95 Euro pro Bestellung in Rechnung gestellt, der auch bezahlt werden sollte, wenn die bestellte Ware zurückgegeben wird. Der BGH entschied (Urteil vom 7.Juli 2010, Az VIII ZR 268/07):
Wer trotz Rückgaberecht den Versand bezahlen muss, soll dadurch nur von der Ausübung dieses Rechts abgehalten werden. Deshalb müssen Verkäufer so genannter Fernabsatzgeschäfte, die unter anderem im Internet getägigt werden, auch die Versandkosten zurückerstatten.
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