Info an alle Flat-Kunden von T-Online
Nach dem jüngsten Urteil des LG Darmstadt darf T-Online bei Flat-Kunden keine Log-Dateien erheben oder speichern.
Bei Zuwiderhandlung wurde dem Unternehmen eine Strafe von 100 000 Euro (ersatzweise sechs Monate Haft/zu vollstrecken gegen den Vorstand) angedroht.
Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision nicht möglich.
Gratulation den beiden Klägern.
MfG
Jura
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