BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

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Alt 17.07.2008, 11:12 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #1
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Ist im Prinzip nichts neues, aber manche versuchens ja immer wieder. Kann teuer werden! ;(
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ked=pm&Blank=1
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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 138/2008

Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.

Die Beklagten sind Tonträgerhersteller. Sie setzen technische Schutzmaßnahmen ein, um ein Kopieren der von ihnen hergestellten CDs zu verhindern. Der Kläger bot bei eBay ein Programm zum Kauf an, mit dem kopiergeschützte CDs vervielfältigt werden können. Die Beklagten mahnten den Kläger durch einen Rechtsanwalt ab. Zugleich forderten sie ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.113,50 € auf. Der Kläger gab die geforderte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Er hat beantragt festzustellen, dass der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht besteht.

Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat sie abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger habe gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstoßen. Das - verfassungsrechtlich unbedenkliche - Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte - so der Bundesgerichtshof - auch für private und einmalige Verkaufsangebote. Da die Bestimmung dem Schutz der Tonträgerhersteller diene, seien die Beklagten berechtigt, den Kläger auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung steht, wie der Bundesgerichtshof im Anschluss an sein Urteil vom 8. Mai 2005 (I ZR 83/06 – Abmahnkostenersatz) entschieden hat, nicht entgegen, dass die Beklagten über eigene Rechtsabteilungen verfügen.

Der Ersatz der Kosten für die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen ist nunmehr in § 97a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 UrhG in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I Nr. 28 v. 11.7.2008, S. 1191) ausdrücklich geregelt worden. Die Neuregelung tritt am 1. September 2008 in Kraft und war daher in dem heute entschiedenen Fall noch nicht anwendbar.

Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05

AG Köln - Urteil vom 6. April 2005 - 113 C 463/04

LG Köln - Urteil vom 23. November 2005 - 28 S 6/05

CR 2006, 702 = MMR 2006, 412 = ZUM-RD 2006, 187

Karlsruhe, den 17. Juli 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Alt 17.07.2008, 11:17 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #2
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anwaltskosten in Höhe von € 1.113,50???? nur für die abmahnung???

wie hoch sind die anwaltskosten nun nachdem prozessiert wurde? € 20.000??

das soll wohl ein witz sein...
Alt 17.07.2008, 11:24 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #3
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Standard RE: BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

Zitat:
Original von Que
das soll wohl ein witz sein...
Nein, kein Witz.
Urheberrechtsverletzungen sind Kavaliersdelikt mehr, da kann es sehr schnell richtig teuer werden.
Alt 17.07.2008, 11:28 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #4
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aber es geht um die anwaltskosten? wofür verlangt der anwalt € 1.100
Alt 17.07.2008, 11:54 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #5
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Standard RE: BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

Zitat:
Original von Que
aber es geht um die anwaltskosten? wofür verlangt der anwalt € 1.100
Ja es geht "nur" um die Anwaltskosten. Wie sich die 1100 Euro ergeben? Keine Ahnung. Sind aber laut BGH berechtigt.
Alt 17.07.2008, 15:07 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #6
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also ich finde, das ist ja von den anwälten massenabfertigung, und die kostet das pro fall keine 100€!!!
solldas nicht iwie auch begenzt werden?
Alt 17.07.2008, 15:09 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #7
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warscheinlich für mal eben ins gesetzbuch zu schauen und n paar telefonate zu führen ---
Alt 17.07.2008, 16:05 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #8
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vno wegen ins gesetzbuch schauen, wenndie sowas öfter machen kennen die die Passagen auswendig, für die ist das alltag!
eine klage wurde in münchen aber zurückgewiesen letztens glaueb ich, weil die nur die nutzerdaten haben wollten um rechnungen chicken zu können, und das sei rechtswidrig.
Hallo, ich hasse die vorgehensweise dieser anwälte,denn wir alle müssen für sie mitbezahlen, die könnten die isp auch selber anschreiben, aber das machen sie übers gericht, denn sonst würde das geld kosten, und dann müssen das die Steuerzahler zahlen!!!
Alt 18.07.2008, 08:45 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #9
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Zitat:
Wie sich die 1100 Euro ergeben? Keine Ahnung.
Anwaltskosten beziehen sich prozentual auf den vom Kläger angestrebten Streitwert.
Alt 18.07.2008, 08:56 BGH Urteil: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern #10
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kein streitwert rechtfertigt die kosten für eine abmahnung in höhe von über € 1.100,00
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