Da wir von zahlreichen Lesern per Mail angefragt wurden, warum es im Web keinerlei Seiten bzw. Produktbeschreibungen mehr zu ShellShock: Nam 67 gibt, haben wir bei der BPJM nachgehakt und wurden fündig.
Der Shooter ShellShock: Nam 67 wurde gemäß Paragraph 23 Abs. 5 des Jugendschutzgesetzes in die Liste der jugendgefährdeten Medien aufgenommen und darf somit in Deutschland nicht mehr frei vertrieben werden.
Quelle:
www.gamesfire.de