Einstweilige verfügung gegen rapidshare

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Alt 18.01.2007, 20:04 Einstweilige verfügung gegen rapidshare #1
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Der Webspaceanbieter Rapidshare wurde von der GEMA abgemahnt. Betroffen ist der Dienst rapidshare.com, sowie der Dienst der unter der .de Domain angeboten wird.Nach Ansicht der GEMA, sei die Dienstleistung die rapidsahre für seine Kunden anbiete, bei der derzeitigen Rechtlage Urheberrechtsverlettungen und somit illegal.
Durch die richterliche Verfügung sieht sich die GEMA in ihrer Auffassung bestätigt. Die Entscheidung, so hofft die GEMA, habe nun auch Siganalwirkung auf Internetportale wie aoutube oder myvideo.

Quelle: http://www.pc-heaven.org/thread.php?postid=50160

Alt 19.01.2007, 17:34 Einstweilige verfügung gegen rapidshare #2
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Kann man ja verstehen... 98% von dem was da hochgeladen wurde, wurde illegal gemacht. Aber was hat das mit youtube und myvideo zu tun? Ganze Filme kann man da sowieso nicht hochladen.
Alt 19.01.2007, 19:22 Einstweilige verfügung gegen rapidshare #3
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Standard RE: Einstweilige verfügung gegen rapidshare

Zitat:
Original von EazyE
Kann man ja verstehen... 98% von dem was da hochgeladen wurde, wurde illegal gemacht. Aber was hat das mit youtube und myvideo zu tun? Ganze Filme kann man da sowieso nicht hochladen.
Genau, bei rapidshare kann man es verstehen, aber ich würd mal sagen das weit über 90% aller Videos bei YouTube und MyVideo legal sind, also was soll das miteonander zutun haben.
Alt 19.01.2007, 19:48 Einstweilige verfügung gegen rapidshare #4
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Standard RE: Einstweilige verfügung gegen rapidshare

Zitat:
Original von Hagbart
Zitat:
Original von EazyE
Kann man ja verstehen... 98% von dem was da hochgeladen wurde, wurde illegal gemacht. Aber was hat das mit youtube und myvideo zu tun? Ganze Filme kann man da sowieso nicht hochladen.
Genau, bei rapidshare kann man es verstehen, aber ich würd mal sagen das weit über 90% aller Videos bei YouTube und MyVideo legal sind, also was soll das miteonander zutun haben.
Das glaube ich kaum.
Es gibt etliche Musikvideos, mit Musik hinterlegte Videos, TV Aufnahmen etc.
Alt 19.01.2007, 21:06 Einstweilige verfügung gegen rapidshare #5
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Standard RE: Einstweilige verfügung gegen rapidshare

ne frage, wenn man so rein zufällig ein video von einem musik video mit seiner kamera macht, und das dann verbreitet, ist das legal?? ich mein , man hat ja nur so rein zufällig seine linse darauf gehabt^^
Alt 19.01.2007, 22:22 Einstweilige verfügung gegen rapidshare #6
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Standard RE: Einstweilige verfügung gegen rapidshare

Zitat:
Original von Yannick

Das glaube ich kaum.
Es gibt etliche Musikvideos, mit Musik hinterlegte Videos, TV Aufnahmen etc.
Hmm stimmt, an die Musikvideos habe ich gar nicht gedacht, ich war bei Filmen und so Sachen. Sind Fernsehaufnahmen eigentlich illegal, z.B. wenn ich jetzt ein Musikvideo, DSDS oder irgendeinen Filmausschnitt mit meiner TV-Karte aufnehme und auf myvideo oder YouTube hochlade?
Alt 20.01.2007, 08:34 Einstweilige verfügung gegen rapidshare #7
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Standard Einstweilige verfügung gegen rapidshare

Ja, ich denke schon, da es ja eine Art der unerlaubten Verbreitung von geschützem Material ist.

Mfg
Alt 20.01.2007, 08:45 Einstweilige verfügung gegen rapidshare #8
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Standard Einstweilige verfügung gegen rapidshare

OK, dann muss ich mich korrigieren, dann sind vielleicht 20% legal!
Alt 20.01.2007, 09:02 Einstweilige verfügung gegen rapidshare #9
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