Heute wurde ein Mitglied von kino.to zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft versurteil.
Der Richter war der Meinung, dass als Vervielfältigung von Filmen auch das temporäre Herunterladen gilt, er folgte also der Meinung der GEMA.
Den vollständigen Artikel findet ihr hier:
Kino.to: Mitglied des Streaming-Portals zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt
MfG