Einem Bericht von "Die Zeit" entsprechend hat der CCC (Chaos Computer Club) den vieldiskutierten Bundestrojaner eingehend untersuchen koennen und dabei herausgefunden, dass die Behoerden weit mehr damit anstellen koennen, als es die Gesetzeslage erlaubt.
Der Trojaner verstoesst in weiten Teilen gegen die Telekommunikations-Ueberwachungs-Verordnung und ausserdem gegen das IT-Grundrecht.
Nicht nur Skype-Gespraeche koennen darueber abgehoert werden, sondern auch mittels Keylogger saemtliche Tastatureingaben an die Behoerden uebermittelt, via Webcamsteuerung/Microsteuerung sogar eine optische und akkustische Raumueberwachung durchgefuehrt werden, ohne dass der Eigentuemer des Rechners auch nur einen Hinweis darauf bemerkt.
Der CCC spricht in diesem Zusammenhang davon, dass es sich dabei um einen genehmigungspflichtigen "grossen Lauschangriff" handelt, der durch dieses Spaehprogramm gar nicht stattfinden darf. Entsprechende Regierungsaussagen erklaeren ausserdem, dass diese Software lediglich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eingesetzt wird - was sich allerdings mit den davon versendeten Daten leicht vom CCC widerlegen liess...
Der Bericht von "Die Zeit" ist online unter
Onlinedurchsuchung: CCC enttarnt Bundestrojaner | Digital | ZEIT ONLINE
zu lesen.
Erschreckend, was die Behoerden tun koennen und dabei das Gesetz (welches sie vertreten sollten) mit Fuessen treten.