RE: Tipps zum Anspruch der Herstellergarantie
Hi!
Da wird Dir auch ein Anwalt nichts nutzen.
Die Herstellergarantie gilt nur für den Käufer,nicht für den Weiterverkauf.
Da Du weder Rechnung,noch Kassenzettel hast,hat die Sache auch keine
Aussicht auf Erfolg.
Krass ausgedrückt....Pech gehabt.
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