Hallo
wie wäre es mal die Versicherung in Anspruch zu nehmen vom Vermieter, denn er muss für diesen Schaden aufkommen. Wenn er die Leitungen nicht erneuert und den Aktuellen Standard anpasst. Es kann schnell ein Wohnungsbrand durch sowas entstehen.
Setzte deinen Vermieter die Pistole auf die Brust und Sage das du solange die Miete kürzt bis es in Ordnung gebracht wurde! Die genaue Höhe der zu einbehaltenden Summe siehe hier!
Selbstbeseitungsrecht:
Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen, wenn
- der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
- die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
Vgl. § 536a Abs. 2 BGB
Die Mahnung ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn eine dem Vermieter bekannte, unmittelbar drohende erhebliche Gefahr abgewehrt werden muß.
Siehe bei dir, es könnte durch einen Kurzschluß ein Kabelbrand enstehen!!
Die Kosten:
Der Vermieter hat dem Mieter die Aufwendungen zu ersetzen, die der Mieter bei gebührender Sorgfalt für angemessen halten durfte. Zu ersetzen sind aber nur die "erforderlichen" Aufwendungen, das heißt die, die nach Auskunft von Fachleuten geeignet und notwendig sind; also die Kosten, die der Vermieter für eine fachgerechte Instandsetzung auch selbst hätte bezahlen müssen.
Bitte aber nochmal sofort Rückversichern lassen durch einen Rechtsexperten z.B Mieterschutzbund in deinem Wohnort die Adresse findest du unter Mieterschutzbund.de
1 Jahr
Quelle(n):
www.mieterbund.de
oder Schau mal hier:
http://de.answers.yahoo.com/question...3234200AAE11VY
Gruss Frank