Hallo
Stimmt wenn man es mal so sieht

xandros. Ebayer die Unsicher sind und dann sowas dem Verkäufer schreiben.
Ich würde folgendes machen!
Der Artikel wenn es denn so ist ?
Wurde wie beschrieben Funktionstüchtig, Fachgerecht ausgebaut und ebenso verpackt und nach Auktionsende und Bezahlung in den Versand gegeben.
Des Weiteren, hast du auch abstand vom Rückgaberecht gemacht genauso von der Garantiegewährleistung?
Sowas in deinen Auktionen?
Gesetzliche Gewährleistung:
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für mich als Privatperson. Der Artikel wird von mir "nach bestem Wissen und Gewissen" beschrieben und von Privat unter Ausschluss der Gewährleistung/Garantie verkauft. Das bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. diesen oder ähnlichen Text werden Sie in Zukunft bei allen Auktionen von Privat sehen.
MfG Frank
PS: bei CPUs oder allgemein Screen machen unter Everest von der Hardware während des Betriebs und das per Digicam

also Beweisen das er ging bis zum Ausbau ! Klaro sonnst noch was